Art. 33 Empfehlungen

1 Die Fachstelle für Datenschutz gibt Empfehlungen ab und unterbreitet diese dem öffentlichen Organ zur schriftlichen Stellungnahme:

a) wenn sie Mängel bei der Bearbeitung von Personendaten feststellt;

b) bei beabsichtigter Bearbeitung von Personendaten mit besonderen Risiken für den Schutz der Grundrechte.